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Erste Hilfe ist Pflicht


Ein Passant stürzt auf glattem Eis und kann sich nicht mehr bewegen oder Sie werden Zeuge eines Unfalls - was tun Sie?

Das Schlimmste ist, nichts zu tun. Nach §95 Strafgesetzbuch macht man sich sogar wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar, wenn man im Unglücksfall nicht die notwendige Hilfe leistet.

Bei einem Sturz ist von Quetschungen, Verstauchungen oder Verrenkungen über Brüche oder Rissquetsch-Wunden bis hin zur Gehirnerschütterung oder gar einem Schädel-Hirn-Trauma alles möglich.

 

Bei Verletzungen von Gliedmaßen lässt sich in den meisten Fällen nicht unterscheiden, ob es durch den Sturz zu einer Quetschung oder Verstauchung, zu einer Verrenkung oder gar zu einem Knochenbruch gekommen ist.

Schmerzen und Bewegungseinschränkung sind bei diesen Verletzungen die gemeinsamen Anzeichen, bei Verrenkungen und Knochenbrüchen kann es auch zu Fehlstellungen der Gliedmaßen kommen. Versuchen Sie nicht, Gliedmaßen selbst einzurenken. Sie sollten sofort die Rettung rufen.

 

Bei offenen Brüchen besteht Infektionsgefahr. Decken Sie offene Brüche mit einem keimfreien Wundverband ab. Bewegen Sie verletzte Arme oder Beine nicht. Sie müssen ruhig gestellt werden. Bei Armen geschieht dies mit einem Dreieckstuch, bei Beinen etwa mit einer zusammengerollten Decke.

 

Achten Sie bei jedem Verunfallten auf Schocksymptome, wie Teilnahmslosigkeit, stark beschleunigten Puls oder blasse Haut. Öffnen Sie beengende Kleidungsstücke des Verletzten, sprechen Sie ihm ruhig zu und rufen Sie die Rettung. Gerade in der kalten Jahreszeit ist es auch wichtig, eine Unterkühlung des Verletzten zu vermeiden.

 

Auch bei Kopfverletzungen muss sofort die Rettung gerufen werden. Achten Sie auf Schocksymptome und decken Sie die Wunde keimfrei ab. Kopfverletzungen können sich auch ohne äußere Zeichen durch Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen und Erbrechen äußern und zu Bewusstlosigkeit mit drohendem Erstickungstod führen. Bringen Sie daher den Verletzten bei Bewusstlosigkeit in die stabile Seitenlage und kontrollieren Sie regelmäßig die normale Atmung. Ist der Verletzte bei Bewusstsein, lagern Sie ihn bis zum Eintreffen der Rettung mit leicht erhöhtem Oberkörper und Kopf.

Bei Verdacht auf eine Wirbelsäulenverletzung sollten Sie den Verunfallten möglichst wenig bewegen. Außer er ist ohne Bewusstsein, dann bringen Sie Ihn in stabile Seitenlage.

Vergessen Sie nicht, die Unfallstelle entsprechend abzusichern, falls dies erforderlich ist (Straßenverkehr, Schipiste, Radweg…)!

 

Wenn Sie mehr über Erste Hilfe lernen möchten, dann besuchen Sie am besten einen Kurs beim Roten Kreuz oder einer anderen Rettungsorganisation, der auch immer mal wieder aufgefrischt werden sollte!

 

Schauen Sie bei der Gelegenheit doch auch mal wieder in Ihre Haus- oder Autoapotheke, ob noch alles vollständig und nicht abgelaufen ist!

 

 

 

 

 

 

 


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